ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA)
Die folgenden Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen ("EULA") regeln ohne Einschränkung die Nutzung all unserer Produkte, der damit verbundenen Upgrades, Patches und Updates sowie der damit verbundenen Dienstleistungen, die derzeit oder in Zukunft von Maxon oder einer unserer Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen angeboten werden.
Hinweis: Hier finden Sie die Übersetzungen in Arabisch und Tschechisch.
Aktualisiert im September 2024
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Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („Lizenzvertrag”) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen als Benutzer („Benutzer”) und Maxon oder einem mit Maxon verbundenen Unternehmen („Lizenzgeber”). Dieser Lizenzvertrag zwischen dem Benutzer und Maxon kommt durch die Annahme dieser Lizenzvereinbarung während des Registrierungsprozesses und/oder durch das Herunterladen, Installieren, Reproduzieren oder anderweitige Verwenden der vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Software („Software”) zustande. Er regelt die Nutzung der Software, der dazugehörigen Medien und der internetbasierten Dienste durch den Benutzer. Lizenzgeber unter diesem Lizenzvertrag ist die Maxon Computer GmbH, sofern ein Produkt unter der Marke Cinema 4D, Cineware, Cinebench or Forger lizenziert wird. Lizenzgeber im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung ist Maxon Computer Inc., wenn ein Produkt unter der Marke Redshift, unter der Marke Red Giant oder unter der Marke ZBrush lizenziert wird. Die ZBrush Software bezieht sich auf ZBrush zur Anwendung auf dem Desktop und/oder auf dem iPad. Das Produkt Maxon One umfasst Teilkomponenten, die unter den Markennamen Cinema 4D, Universe, Redshift, Red Giant, ZBrush und Forger vertrieben werden, wobei sich der Lizenzgeber jeder Teilkomponente je nach Marke unterscheidet. Die Verwendung der Software ohne den Abschluss dieses Lizenzvertrags stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Lizenzgeber ist berechtigt, dem Benutzer die Software zur Verfügung zu stellen und Rechte zur Nutzung der Software gemäß dieses Lizenzvertrages zu gewähren. Der Lizenzgeber behält alle geistigen Eigentumsrechte an der Software In diesem Lizenzvertrag wird eine eingeschränkte Lizenz für die Software gewährt, es erfolgt jedoch weder ein Verkauf noch eine Übertragung der geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers.
1.2 Wenn der Benutzer im Namen eines Unternehmens, einer anderen natürlichen oder juristischen Person auf die Software zugreift, stimmt der Benutzer diesem Lizenzvertrag für dieses Unternehmen, diese juristische Person oder diese andere natürliche Person zu, und der Benutzer versichert, dass er befugt ist, im Namen dieses Unternehmens, dieser juristischen Person oder dieser anderen natürlichen Person zu handeln und dieses Unternehmen, die juristische Person oder andere natürliche Person an diesen Lizenzvertrag zu binden.
1.3 In erster Linie liefert der Lizenzgeber die Software an den Benutzer aus, indem er die Software im Internet zum Herunterladen zur Verfügung stellt. Die Software kann zur Installation und Nutzung auf einem Gerät oder über Cloud oder webbasierte Dienste zur Verfügung gestellt werden.
1.4 Der Lizenzgeber lizenziert die Software unter verschiedenen Lizenzmodellen. Mit der Übertragung der Software werden das anwendbare Lizenzmodell, die Laufzeit der Lizenz und die Höhe der Lizenzgebühr festgelegt. Dieser Lizenzvertrag regelt, welches Nutzungsrecht der Benutzer mit dem jeweiligen Lizenzmodell erwirbt und welche allgemeinen Rechte und Pflichten der Benutzer hat.
1.5 Um die Software nutzen zu können, muss sich der Benutzer beim Lizenzgeber registrieren und von Zeit zu Zeit eine Internetverbindung herstellen, damit der Lizenzgeber die Lizenzerteilung der Software verifizieren kann.
1.6 Das Angebot des Lizenzgebers und dieser Lizenzvertrag richten sich nicht an Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Dr Lizenzgeber kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Benutzer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe der UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Benutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
1.7 Der Lizenzgeber bietet im Rahmen dieses Lizenzvertrags keine Wartung und keinen Support für die Software an, es sei denn, dies ist im jeweiligen Lizenzmodell ausdrücklich anders vorgesehen.
1.8 Der Lizenzgeber kann dem Benutzer nach eigenem Ermessen die Dokumentation für die Software in elektronischer Form zur Verfügung stellen, wobei der Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte an der Dokumentation behält.
1.9 Dieser Lizenzvertrag gilt nicht für Programme des Lizenzgebers, die am und vor dem 03. September 2019 veröffentlicht wurden und die der Benutzer erworben oder mit einer unbefristeten Lizenz unter einem anderen Vertrag lizenziert hat.
1.10 Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Lizenzvertrag gewährt, werden dem Benutzer keine weiteren Lizenzen gewährt, weder ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig. Alle nicht in diesem Lizenzvertrag gewährten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
§ 2 Perpetual-Lizenz
Die Perpetual-Lizenz gewährt dem Benutzer ein unbefristetes, entgeltliches, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und personalisiertes Recht („Named User”), die Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten zu installieren und die Software auf einem (1) einzelnen Gerät zu nutzen, jedoch nicht auf verschiedenen Geräten gleichzeitig. Der Benutzer darf nur die lizenzierte Version der Software verwenden. Wenn die unbefristete Lizenz von einer vormals lizenzierten Version übertragen wurde, darf der Benutzer jede Version installieren und benutzen, jedoch nicht gleichzeitig. Als Bestandteil der Perpetual-Lizenz kann der jeweilige Lizenzgeber dem Benutzer nach eigenem Ermessen allgemein verfügbare Updates zur Verfügung stellen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, umfasst die Perpetual-Lizenz keine Upgrades, keine Wartung und keinen Support.
§ 3 Subscription-Lizenz
3.1 Mit einer Subscription-Lizenz erhält der Benutzer das zeitlich begrenzte, entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und personalisierte Recht („Named User”), die Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten zu installieren und die Software auf einem (1) einzelnen Gerät zu nutzen, jedoch nicht gleichzeitig auf verschiedenen Geräten. Als Bestandteil und während der Laufzeit der Subscription-Lizenz stellt der Lizenzgeber dem Benutzer allgemein verfügbare Updates und Upgrades der Software zur Verfügung. Die Subscription-Lizenz umfasst keine Wartung und keinen Support.
3.2 Mit der Übertragung der Software wird die begrenzte Laufzeit der Subscription-Lizenz festgelegt. Die Subscription-Lizenz verlängert sich automatisch um die gleiche Dauer, es sei denn, der Lizenzgeber oder der Benutzer kündigt die Subscription-Lizenz vor dem Ende der dann aktuellen Laufzeit.. Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung der Subscription-Lizenz ausgeschlossen.
3.3 Die Höhe der Lizenzgebühr hängt von der Laufzeit des Nutzungsrechts ab. Die Lizenzgebühr ist bei der ersten Übertragung der Software und bei jeder Verlängerung der Laufzeit fällig. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist an die Bedingung geknüpft, dass der Benutzer die fällige Lizenzgebühr bezahlt.
3.4 Der Benutzer darf jede verfügbare Version der Software verwenden, jedoch nicht gleichzeitig. Der Lizenzgeber kann das Nutzungsrecht nach eigenem Ermessen auf Versionen der Software beschränken, die nicht älter als drei (3) Jahre sind.
§ 4 Teams Named-User Lizenz
4.1 Mit einer Teams Named-User Lizenz erhält der Benutzer das zeitlich begrenzte, entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und personalisierte Recht („Named User”), die Software auf beliebig vielen Geräten zu installieren und die Software auf einem (1) einzelnen Gerät pro Lizenz zu nutzen, jedoch nicht gleichzeitig auf verschiedenen Geräten. Die Teams Named-User Lizenzen sind nur als Subscription-Lizenzen unter den geltenden Bedingungen erhältlich.
4.2 Während der Laufzeit der Teams Named-User Lizenz stellt der Lizenzgeber dem Benutzer Enterprise-Support und Softwareschulungen gemäß den aktuellen Bedingungen des Lizenzgebers zur Verfügung.
4.3 Das Teams Named-User Lizenzprogramm des Lizenzgebers erfordert den Erwerb einer Mindestanzahl von Lizenzen.
4.4 Wenn der Benutzer fünf oder mehr Lizenzen (jeglicher Art) für eines der Produkte des Lizenzgebers erwirbt, muss der Benutzer alle Lizenzen in Form von Teams Named-User-Lizenzen erwerben.
§ 5 Teams Floating Lizenz
5.1 Mit einer Teams Floating Lizenz erhält der Benutzer das zeitlich begrenzte, entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten zu installieren und die Software auf einem (1) einzelnen Gerät pro Lizenz zu nutzen, jedoch nicht auf verschiedenen Geräten gleichzeitig. Ein Lizenzserver oder eine Teams Management Konsole muss die Nutzung überwachen und sicherstellen, dass die lizenzierte Anzahl gleichzeitiger Nutzungen nicht überschritten wird. Die Teams Floating Lizenzen sind nur als Subscription-Lizenzen unter den geltenden Bedingungen und Konditionen erhältlich.
5.2 Während der Laufzeit der Teams Floating Lizenz stellt der Lizenzgeber dem Benutzer Enterprise-Support und Softwareschulungen gemäß den aktuellen Bedingungen des Lizenzgebers zur Verfügung.
5.3 Das Teams Floating Lizenzprogramm des Lizenzgebers erfordert den Erwerb einer Mindestanzahl von Lizenzen.
5.4 Wenn der Benutzer fünf oder mehr Lizenzen (jeglicher Art) für eines der Produkte des Lizenzgebers erwirbt, muss der Benutzer alle Lizenzen in Form von Teams Lizenzen erwerben.
5.5 Wenn der Nutzer Teams Floating-Lizenzen abonniert hat: (a) darf der Nutzer die Software auf einer beliebigen Anzahl von Computern nutzen, vorausgesetzt, dass die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer niemals die Gesamtzahl der vom Nutzer erworbenen gültigen Teams Floating-Lizenzen übersteigt und dass alle Nutzer Angestellte oder ähnliche Mitarbeiter derselben juristischen Person sind, jedoch nicht von deren verbundenen Unternehmen - eine Nutzung durch ein verbundenes Unternehmen erfordert eine separate Lizenz; und (b) die Nutzung der Software ist zu jeder Zeit auf vier (4) verschiedene, aber zusammenhängende Zeitzonen beschränkt, wobei diese Zeitzonen bei der ersten Nutzung in einer Zeitzone festgelegt werden.
§ 6 Rendering Clients
6.1 Rendering Clients gewähren dem Nutzer das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die in der Software enthaltenen Renderclients auf Geräten in der (hausinternen) Renderfarm des Nutzers zu installieren und zu nutzen.
6.2 Spezifische Software kann die Anwendung “Cinema 4D Team Render Client” enthalten. Der Benutzer darf den Cinema 4D Team Render Client auf bis zu fünf (5) Geräten in der Renderfarm des Benutzers gleichzeitig installieren und verwenden. Dieses Nutzungsrecht ist inhaltlich beschränkt: Der Benutzer darf den Cinema 4D Team Render Client nur zum Rendern von 3D-Computergrafiken und -Animationen verwenden, die der Benutzer für sich selbst oder für Dritte erstellt hat. Der Benutzer darf den Cinema 4D Team Render Client nicht (1.) außerhalb der (hausinternen) Renderfarm oder des Intranets des Benutzers, (2.) zur Verarbeitung von Daten Dritter, zum Rendern von 3D-Grafiken und -Animationen Dritter oder für andere Renderdienste für Dritte oder (3.) in Renderfarmen, Netzwerken oder Cloud-Diensten Dritter verwenden.
6.3 Wenn die Software einen Command Line Render Client enthält, darf der Benutzer diesen Command Line Render Client auf der lizenzierten Anzahl von Geräten in der (hausinternen) Renderfarm des Benutzers verwenden. Dieses Nutzungsrecht ist inhaltlich beschränkt: Der Benutzer darf den Command Line Render Client nicht für kommerzielle Rendering-Dienste anbieten (zur Klarstellung: Dies schränkt die Verwendung des Command Line Render Clients zum Rendern eigener Arbeitsprodukte für kommerzielle Zwecke nicht ein, aber, ebenfalls zur Klarstellung: die Verwendung des Command Line Render Clients für kommerzielle eigenständige Rendering-Dienste ist nicht gestattet). Der Benutzer darf den Command Line Render Client zum Rendern von 3D-Computergrafiken verwenden, und es ist dem Benutzer auch gestattet, Animationen, die der Benutzer für sich selbst oder für Dritte erstellt hat, zu rendern sowie die Daten Dritter zu verarbeiten, die nicht kommerzielle Renderservices darstellen. Um den Command Line Render Client in der (hausinternen) Renderfarm verwenden zu können, ist eine Steuersoftware von Drittanbietern erforderlich, die nicht Teil der Software ist. Ein Lizenzserver muss die Nutzung überwachen und sicherstellen, dass die lizenzierte Anzahl gleichzeitiger Nutzungen nicht überschritten wird.
6.4 Rendering Clients sind als Perpetual-Lizenzen und Subscription-Lizenzen unter den geltenden Bedingungen erhältlich.
§ 7 Lizenz zu Bildungszwecken
7.1 Eine Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende gewährt dem Benutzer ein zeitlich begrenztes, unentgeltliches, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und personalisiertes Recht („Named User”), die Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten zu installieren und die Software auf einem (1) einzelnen Gerät zu nutzen, jedoch nicht gleichzeitig auf verschiedenen Geräten.
7.1.1 Dieses Nutzungsrecht ist personengebunden: Der Benutzer einer Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende muss eine Person sein, die aktiv an einer akkreditierten öffentlichen oder privaten Universität oder Hochschule (einschließlich Gemeinde-, Junior- oder Berufsschule), bei denen Abschlüsse erworben werden können, die nicht weniger als das Äquivalent von zwei (2) Jahren Vollzeitstudium erfordern, an einer akkreditierten öffentlichen oder privaten Grund- oder Sekundarschule, die Vollzeitunterricht anbietet, oder an einer Fernschule, die, entsprechend der Definition der geltenden Vorschriften für Fernunterricht, Vollzeitunterricht anbietet, eingeschrieben, als Vollzeitlehrkraft angestellt oder für eine bestimmte Dauer als vollzeitbeschäftigte Lehrkraft eingesetzt ist. Das Nutzungsrecht wird nur Benutzern gewährt, deren Lern- oder Lehraktivität sich auf einen Bereich bezieht, für den die lizenzierte Software relevant ist. Die Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende unterliegt der Bedingung, dass der Benutzer den Nachweis erbringt, zu der oben definierten Gruppe von berechtigten Personen zu gehören. Der Benutzer muss den Lizenzgeber unverzüglich informieren, wenn er diese persönlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Um zu überprüfen, ob der Benutzer die Anforderungen erfüllt, und um somit einen Missbrauch der Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende zu verhindern, bedient sich der Lizenzgeber einem Unternehmen zur Überprüfung und erhebt daher vom Benutzer eine Bearbeitungsgebühr.
7.1.2 Das Nutzungsrecht ist inhaltlich beschränkt: Der Benutzer darf die Software unter der Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende ausschließlich für persönliche Lernzwecke und nicht direkt oder indirekt für Forschung, kommerzielle, professionelle oder andere gewinnbringende Zwecke verwenden. Für die Verwendung in der Unterrichtsumgebung muss eine Lizenz zu Bildungszwecken für Schulen und Universitäten („Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms") erworben werden. Der Benutzer darf nur die neueste Version der Software verwenden. Wenn Upgrades oder Updates der Software verfügbar sind, muss der Benutzer diese Upgrades oder Updates installieren, um die Software weiterhin unter der Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende nutzen zu dürfen. Die Funktionalitäten der Software können eingeschränkt sein. Der Cinema 4D Team Render Client und der Command Line Render Client sind nicht Bestandteil der Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende. Das Produkt ZBrushCoreMini ist nur im Rahmen der Educational License für Studenten erhältlich. Die Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende umfasst keine Wartung und keinen Support.
7.1.3 Das Nutzungsrecht ist zeitlich beschränkt: Der Benutzer darf die Software unter der Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende nur für diejenige Anzahl von Stunden pro Tag nutzen, die für seine Lernaktivitäten angemessen ist. Die Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende hat eine begrenzte Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Die Laufzeit wird anschließend, bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren, um weitere zwölf (12) Monate verlängert, es sei denn, der Lizenzgeber oder der Nutzer kündigt die Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende der dann aktuellen Laufzeit.
7.1.4 Das Nutzungsrecht ist auf eine bestimmte Anzahl an Lizenzen begrenzt: Jeder Benutzer darf nur eine Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende nutzen.
7.1.5 Gewährt der Lizenzgeber eine nicht entgeltliche Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende, so werden die Klauseln § 14 „Gewährleistung außerhalb der USA und US-Garantieausschluss” (außer § 14.2, der wirksam bleibt) und § 154 „Haftungsbeschränkung” (außer § 15.2, der wirksam bleibt) dieser Lizenzvereinbarung durch die folgenden Klauseln ersetzt: (1.) Der Benutzer erkennt an, dass der Lizenzgeber die Software aus Kulanz, kostenlos und „wie besehen” zur Verfügung stellt. Die Software kann Mängel aufweisen, die zu Programmfehlfunktionen, Systemausfällen, Datenverlust oder Verletzungen von Rechten Dritter führen können. Die Software entspricht nicht einem bestimmten Grad an Benutzerfreundlichkeit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, technische Wartung und Support zu leisten, Mängel zu beheben und ausgefallene Systeme und verlorene Daten wiederherzustellen. (2.) Vorbehaltlich § 14.2 und § 15.2 haftet der Lizenzgeber uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und aus einer vom Lizenzgeber gegebenen Garantie. Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.
7.2 Eine Lizenz zu Bildungszwecken für Schulen und Universitäten („Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms“) gewährt dem Benutzer ein zeitlich begrenztes, entgeltliches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten zu installieren und die Software auf einem (1) einzelnen Gerät zu nutzen, jedoch nicht auf verschiedenen Geräten gleichzeitig. Eine Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms ist nur als Subscription-Lizenz ausschließlich für Lehrzwecke erhältlich. Diese Lizenz gewährt dem Benutzer ein flexibles Lizenzprogramm mit kostengünstigen Einzelplatz-Lizenzen, Netzwerk- und Organisationslizenzen, kostenlosen Lehrplänen und Video-Tutorials sowie die Ausbildung und Zertifizierung von Ausbildern. Mit der Übertragung der Software werden die spezifischen Bedingungen der Lizenz festgelegt.
7.2.1 Dieses Nutzungsrecht ist personenbezogen: Der Nutzer einer Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms muss zu den oben definierten qualifizierten Bildungseinrichtungen gehören oder ein Angestellter oder unabhängiger Auftragnehmer sein, der für eine oben definierte qualifizierte Bildungseinrichtung, arbeitet. Das Nutzungsrecht wird nur Benutzern gewährt, deren Lehrtätigkeit sich auf einen Bereich bezieht, für den die lizenzierte Software relevant ist. Die Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms ist an die Bedingung geknüpft, dass der Benutzer nachweist, zu der oben definierten Gruppe von berechtigten Bildungseinrichtungen oder Personen zu gehören. Der Benutzer muss den Lizenzgeber unverzüglich informieren, wenn er diese persönlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
7.2.2 Das Nutzungsrecht ist inhaltlich beschränkt: Der Benutzer darf die Software unter der Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms ausschließlich für Lehrzwecke und nicht direkt oder indirekt für Forschung, kommerzielle, professionelle oder andere gewinnbringende Zwecke verwenden. Es ist nicht gestattet, eine Lizenz zu Bildungszwecken für Studenten oder Lehrende in einer Unterrichtsumgebung zu verwenden (siehe § 7.1.2). Der Lizenzgeber und der Benutzer können davon abweichend separat vereinbaren, dass der Benutzer die Software nicht nur für Lehrzwecke, sondern auch direkt oder indirekt für geschäftliche und kommerzielle Zwecke nutzen darf. Der Benutzer darf nur die neueste Version der Software verwenden. Wenn Upgrades oder Updates der Software verfügbar sind, muss der Benutzer diese Upgrades oder Updates installieren, um die Software weiterhin unter der Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms verwenden zu dürfen. Die Funktionalitäten der Software können eingeschränkt sein. Der Cinema 4D Command Line Render Client ist nicht in der Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms enthalten. Die Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms umfasst keine Wartung und keinen Support.
7.2.3 Das Nutzungsrecht ist zeitlich begrenzt: Der Benutzer darf die Software unter der Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms nur für diejenige Anzahl an Stunden pro Tag nutzen, die für seine Lehrtätigkeit angemessen ist. Mit der Übertragung der Software wird die begrenzte Laufzeit der Subscription-Lizenz festgelegt. Die Lizenz zu Bildungszwecken für Classrooms hat demnach eine begrenzte Laufzeit von zwölf (12) Monaten, was auch die Mindestvertragslaufzeit für diese Art von Lizenz darstellt. Die Subscription-Lizenz verlängert sich automatisch um dieselbe Laufzeit, es sei denn, der Lizenzgeber oder der Benutzer kündigt die Subscription-Lizenz vor dem Ende der dann aktuellen Laufzeit oder der Benutzer weist nicht nach, dass er bis zum Ende der aktuellen Laufzeit oder jederzeit auf Anfrage des Lizenzgebers zu der oben definierten Gruppe der berechtigten Bildungsreinrichtungen oder Personen gehört. Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung der Subscription-Lizenz ausgeschlossen.
7.2.4 Die Höhe der Lizenzgebühr hängt von der Laufzeit des Nutzungsrechts ab. Die Lizenzgebühr ist bei der ersten Übertragung der Software und bei jeder Verlängerung der Laufzeit fällig. Die Einräumung des Nutzungsrechts ist an die Bedingung geknüpft, dass der Benutzer die fällige Lizenzgebühr bezahlt.
7.3 Wenn der Lizenzgeber den Verdacht hat, dass die Lizenz zu Bildungszwecken (beide Lizenzen zu Bildungszwecken, wie unter §7.1 und §7.2 dieser EULA abgedeckt) missbräuchlich genutzt wird oder die Nutzung der Software gegen diesen Lizenzvertrag, insbesondere hinsichtlich der persönlichen, inhaltlichen, mengenmäßigen und zeitlichen Beschränkungen, verstößt, kann der Lizenzgeber die Software unter der Lizenz zu Bildungszwecken deaktivieren, ohne dass dies ein weiteres Vorgehen gegen den Missbrauch ausschließt.
§ 8 Trial-Lizenz
8.1 Mit einer Trial-Lizenz erhält der Benutzer das zeitlich begrenzte, unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und personalisierte Recht („Named User”), die Software auf beliebig vielen Geräten zu installieren und die Software auf einem (1) einzelnen Gerät zu nutzen, jedoch nicht auf verschiedenen Geräten gleichzeitig. Dieses Nutzungsrecht ist inhaltlich beschränkt: Der Benutzer darf die Software zum Testen und Evaluieren verwenden. Die Nutzung, sei es direkt oder indirekt, für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke, für Schulungszwecke oder für andere Zwecke (insbesondere für andere Zwecke als zum Testen oder Evaluieren), ist ausdrücklich untersagt. Die Funktionen und die Nutzung der Software können eingeschränkt werden. Der Benutzer darf nur eine (1) Einzel-Trial-Lizenz der jeweiligen Software pro dem vom Lizenzgeber definierten Zeitraum verwenden. Einzelheiten zu diesem Zeitraum sind auf der Website des Lizenzgebers angegeben. Die Trial-Lizenz hat eine begrenzte Laufzeit von vierzehn (14) Tagen ohne automatische Verlängerung. Die Trial-Lizenz umfasst keine Updates, keine Upgrades, keine Wartung und keinen Support.
8.2 Gewährt der Lizenzgeber eine nicht entgeltliche Trial-Lizenz, so werden die Klauseln § 14 „Gewährleistung außerhalb der USA und US-Garantieausschluss” (außer § 14.2, der wirksam bleibt) und § 15 „Haftungsbeschränkung” (außer § 15.2, der wirksam bleibt) dieser Lizenzvereinbarung durch die folgenden Klauseln ersetzt: (1.) Der Benutzer erkennt an, dass der Lizenzgeber die Software aus Höflichkeit, kostenlos und „wie besehen” zur Verfügung stellt. Die Software kann Mängel aufweisen, die zu Programmfehlfunktionen, Systemausfällen, Datenverlust oder Verletzungen von Rechten Dritter führen können. Die Software entspricht nicht einem bestimmten Grad an Benutzerfreundlichkeit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, technische Wartung und Support zu leisten, Mängel zu beheben und ausgefallene Systeme und verlorene Daten wiederherzustellen. (2.) Vorbehaltlich § 14.2 und § 15.2 haftet der Lizenzgeber uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und aus einer vom Lizenzgeber gegebenen Garantie. Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.
8.3 Trial-Lizenzen sind nicht verfügbar für Benutzer mit einer Subscription-Lizenz.
§ 9 Unentgeltliche Lizenzen
9.1 Der Lizenzgeber kann dem Benutzer von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen gestatten, eine bestimmte Software unentgeltlich zu verwenden. Mit einer Unentgeltlichen Lizenz erhält der Benutzer das zeitlich begrenzte, unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und personalisierte („Named User”) Recht, die Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten zu installieren und die Software auf einem (1) einzelnen Gerät zu benutzen, jedoch nicht gleichzeitig auf verschiedenen Geräten. Die Unentgeltliche Lizenz hat eine begrenzte Laufzeit von mindestens einem (1) Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen (1) weiteren Monat, es sei denn, der Lizenzgeber oder der Benutzer kündigt die Unentgeltliche Lizenz vor dem Ende der dann aktuellen Laufzeit. Die Unentgeltliche Lizenz umfasst keine Updates, keine Upgrades, keine Wartung und keinen Support.
9.2 Gewährt der Lizenzgeber eine Unentgeltliche Lizenz, so werden die Klauseln § 14 „Gewährleistung außerhalb der USA und US-Garantieausschluss” (außer § 14.2, der wirksam bleibt) und § 15 „Haftungsbeschränkung” (außer § 15.2, der wirksam bleibt) dieser Lizenzvereinbarung durch die folgenden Klauseln ersetzt: (1.) Der Benutzer erkennt an, dass der Lizenzgeber die Software aus Höflichkeit, kostenlos und „wie besehen” zur Verfügung stellt. Die Software kann Mängel aufweisen, die zu Programmfehlfunktionen, Systemausfällen, Datenverlust oder Verletzungen von Rechten Dritter führen können. Die Software entspricht nicht einem bestimmten Grad an Benutzerfreundlichkeit, Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, technische Wartung und Support zu leisten, Mängel zu beheben und ausgefallene Systeme und verlorene Daten wiederherzustellen. (2.) Vorbehaltlich § 14.2 und § 15.2 haftet der Lizenzgeber uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und aus einer vom Lizenzgeber gegebenen Garantie. Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.
9.3 Im Rahmen einer Freien Lizenz für die Cinebench-Software darf der Benutzer die Software nicht verwenden, um kommerzielle Benchmarking-Dienste für Dritte oder anderweitig zum Nutzen Dritter bereitzustellen. Die in §9.1 festgelegte Beschränkung auf eine (1) Einzelgerätnutzung einer Freien Lizenz-Software gilt nicht für eine Freie Lizenz für die Cinebench-Software gemäß dieser Klausel.
§ 10 Allgemeine Lizenzbedingungen
10.1 Die Registrierung der Software und das Nutzungsrecht sind an den Benutzer gebunden und können ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers nicht an Dritte übertragen oder unterlizenziert werden. Wenn das geltende Lizenzmodell vorsieht, dass die Lizenz personalisiert und einem bestimmten namentlich genannten Benutzer zugeordnet wird, kann das Nutzungsrecht nur dann auf einen anderen namentlich genannten Benutzer übertragen werden, wenn der Lizenzgeber vom Benutzer informiert wird und einer solchen Übertragung zustimmt. Jede Übertragung des Nutzungsrechts muss vom Lizenzgeber, vom Benutzer und vom Rechtsnachfolger dokumentiert werden. Einzelheiten zum Übertragungsprozess sind auf der Webseite des Lizenzgebers zu finden. Bestimmte Lizenzmodelle erlauben keine Übertragung oder Abtretung des Nutzungsrechts.
10.2 Der Benutzer darf die Software nur dann auf mehreren Geräten gleichzeitig installieren und nutzen, wenn das geltende Lizenzmodell dies ausdrücklich erlaubt oder wenn der Lizenzgeber ihm ausdrücklich erlaubt, die Software für andere Zwecke zu nutzen. Bei der Nutzung von Named User Lizenzen kann der Nutzer zwischen verschiedenen Geräten wechseln. Dieses Recht, zwischen verschiedenen Geräten zu wechseln, ist auf fünf (5) Lizenzfreigaben pro Tag beschränkt.
10.3 Mit Ausnahme des oben genannten Nutzungsrechts darf der Benutzer die Software nicht kopieren, überarbeiten, dekompilieren, rekonstruieren, vertreiben, modifizieren oder reproduzieren, es sei denn, das anwendbare Recht lässt dies in beschränktem Umfang trotz vertraglicher Verbote zu. Andere Verwendungen und Verwertungen der Software sind dem Benutzer nicht gestattet. Insbesondere darf der Benutzer die Software nicht öffentlich zugänglich machen, vermieten oder auf andere Weise Dritten die Nutzung der Software ermöglichen und der Nutzer darf die Software nicht für Timesharing-Zwecke verwenden.
10.4 Außer in dem begrenzten Umfang, in dem das anwendbare Recht solche Handlungen ungeachtet vertraglicher Verbote zulässt, darf der Nutzer die Software, einschließlich des Inhalts, der Libraries, der Capsules (wie in § 13 unten definiert), der Daten oder anderer Informationen, die von der Software erlangt oder generiert wurden, nicht verwenden oder Dritten gestatten, sei es direkt oder indirekt, diese zu verwenden, um einen maschinellen Lernalgorithmus oder ein System der künstlichen Intelligenz zu entwickeln, zu trainieren, zu testen oder anderweitig zu verbessern, welches eine Funktion simuliert oder ausführt, die einer in der Software enthaltenen Funktion ähnlich ist.
10.5 Das Nutzungsrecht des Benutzers endet bei zeitlich begrenzten Lizenzmodellen mit Ablauf der Laufzeit dieses Lizenzvertrages und bei allen Lizenzmodellen, wenn der Lizenzgeber diesen Lizenzvertrag kündigt, weil der Benutzer die geschuldeten und fälligen Lizenzgebühren nicht bezahlt hat, oder der Lizenzgeber oder der Benutzer diesen Lizenzvertrag aus wichtigem Grund kündigt. Der Benutzer muss dann die Nutzung der Software sofort und vollständig einstellen und alle Kopien löschen oder vernichten. Bereits bezahlte Lizenzgebühren werden nicht zurückerstattet.
10.6 Der Benutzer muss angemessene Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert. Er hat die Software vor dem Einsatz im Produktivbetrieb zu testen, insbesondere im Hinblick auf ihre Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck. Ferner hat er seine Daten nach dem Stand der Technik zu sichern und sicherzustellen, dass Daten aus einem Datenbestand in maschinenlesbarem Format mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
10.7 Der Benutzer ist verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen für die Software und gegen den Zugriff und die Nutzung durch unbefugte Dritte zu ergreifen.
10.8 Der Benutzer darf keine Urheberrechtsvermerke, Seriennummern oder andere der Identifizierung dienende Merkmale der Software entfernen oder verändern. Er hat die ihm vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Registrierungscodes sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
§ 11 Updates und Upgrades, Eingeschränkter Wartungsmodus
11.1 Der Lizenzgeber darf von Zeit zu Zeit und nach eigenem Ermessen Aktualisierungen der Software zum Zwecke der Mängelbeseitigung und mit verbesserten Funktionen sowie Upgrades mit erweiterten Funktionen entwickeln und dem Benutzer zur Verfügung stellen.
11.2 Das Recht zur Nutzung der Updates und Upgrades richtet sich nach dem anwendbaren Lizenzmodell und dem Recht des Benutzers, die Software zu nutzen. Der Benutzer ist nur dann zur Nutzung eines Updates und Upgrades berechtigt, wenn der Benutzer das Recht zur Nutzung der Software hat. Ein Update oder Upgrade gibt dem Benutzer kein zusätzliches oder erweitertes Nutzungsrecht an der lizenzierten Software.
11.3 Wenn der Lizenzgeber dem Benutzer ein Update zur Verfügung stellt, um die vereinbarte Nutzung der Software zu gewährleisten oder einen Defekt zu beheben, muss der Benutzer das Update installieren, um die Software weiterhin in Übereinstimmung mit diesem Lizenzvertrag nutzen zu können. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Mängel und Schäden, die dadurch entstehen, dass der Benutzer das Update nicht installiert. Der Benutzer hat nur dann einen Anspruch gegen den Lizenzgeber auf die Bereitstellung von Updates und Upgrades, wenn das geltende Lizenzmodell dies ausdrücklich vorsieht.
11.4 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, bestimmte Software bzw Produkte durch schriftliche Ankündigung auf der Website des Lizenzgebers in einen eingeschränkten Wartungsmodus zu versetzen ("eingeschränkter Wartungsmodus"). Eingeschränkter Wartungsmodus bedeutet, dass der Lizenzgeber keine neuen Erweiterungen (Upgrades und Updates) der Software mehr herausgibt. Das Recht des Nutzers, diese Software und alle Softwarefunktionen im eingeschränkten Wartungsmodus zu nutzen oder Support während des eingeschränkten Wartungsmodus zu erhalten, richtet sich nach der Ankündigung des Lizenzgebers sowie dem Zeitplan und den Einzelheiten, die in dieser Ankündigung angegeben sind.
§ 12 Verletzung von Schutzrechten
12.1 Wenn der Benutzer gegen diesen Lizenzvertrag verstößt, die Software ohne das erforderliche Nutzungsrecht nutzt oder anderweitig die geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers verletzt, wird das in diesem Lizenzvertrag gewährte Nutzungsrecht sofort ungültig, und der Lizenzgeber kann diesen Lizenzvertrag fristlos kündigen. Der Benutzer muss dann die Nutzung der Software sofort und vollständig einstellen und alle Kopien löschen oder vernichten. Der Lizenzgeber behält sich vor, wegen seiner sonstigen Rechte, Ansprüche und Maßnahmen gegen den Benutzer vorzugehen.
12.2 Die Software enthält technische Schutzfunktionen gegen ihre unberechtigte Nutzung und zur Verwaltung von Rechten. Die Schutzfunktionen verhindern, dass der Benutzer die Software in einer Weise, zu einem Zweck oder in einem Umfang verwendet, die nicht dem geltenden Lizenzmodell entspricht und gegen diesen Lizenzvertrag verstößt. Die Schutzfunktionen erfassen Daten über die Registrierung der Software, das Gerät, System und Netzwerk, in dem die Software installiert und genutzt wird, einschließlich der IP- und Computer/OS-Identifikation, sowie über die Anzahl und Dauer der Nutzungen. Diese Daten werden mittels einer Kommunikationsschnittstelle der Software über Netzwerkverbindungen und das Internet an den Lizenzgeber übermittelt. Der Lizenzgeber verarbeitet die Daten zur Erfüllung dieser Lizenzvereinbarung und zum Schutz der Software vor unbefugter Nutzung. Der Benutzer darf die Schutzfunktionen nicht entfernen oder umgehen und darf die Software nicht ohne die Schutzfunktionen verwenden. Durch die Deaktivierung der Funktion „Informationen an den Lizenzgeber senden” in der Software werden die Schutzfunktionen nicht deaktiviert.
§ 13 Capsules
13.1 „Capsules” bezeichnet Elemente wie Assets, 3D-Modelle, Materialien, Texturen, Skripte, Projektdateien, digitale Beleuchtungselemente, MoGraph- und Xpresso-Setups, Python-Skript-Capsule, Node-Assets, Darstellungen, Videomaterial und andere ähnliche Inhalte, die in der Software als Capsules gekennzeichnet sind und die unter Verwendung der Software in vom Nutzer erstellte Inhalte und Materialien integriert werden können.
13.2 Der Lizenzgeber und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Interessen an den Capsules. Durch diese Lizenzvereinbarung wird dem Benutzer kein Eigentumsrecht an den Capsules übertragen.
13.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung (i) gewährt der Lizenzgeber dem Benutzer während der Dauer seiner Lizenz zur Nutzung der entsprechenden Software eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Vervielfältigung und Änderung der Capsules zum Zwecke der Einbindung der Capsules in vom Benutzer erstellte Inhalte und Materialien, und (ii) der Lizenzgeber gewährt dem Nutzer eine unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz, während und nach der Laufzeit der Lizenz des Benutzers zur Nutzung der entsprechenden Software die Capsules als Teil der vom Benutzer gemäß Ziffer (i) erstellten Inhalte und Materialien zu vervielfältigen und zu verbreiten, in jedem Fall unter der Bedingung, dass (a) der primäre Wert dieser vom Benutzer erstellten Inhalte und Materialien nicht in den Capsules selbst liegt, (b) der Benutzer die Capsules selbst nicht als eigenständige Produkte oder als eigenständige kostenpflichtige Dienste vertreiben oder anderweitig kommerziell verwerten darf, (c) der Benutzer die Capsules nicht in einer Weise nutzt, die es einem Dritten technisch ermöglicht, die Capsules als eigenständige Datei herunterzuladen, zu extrahieren oder darauf zuzugreifen, es sei denn, User verpflichtet den Dritten, der sein Produkt nutzt, vertraglich, die Capsules nicht als eigenständige Dateien zu extrahieren oder darauf zuzugreifen, und (d) der Benutzer keine Marke, Designmarke, Dienstleistungsmarke, Soundmarke oder einen Handelsnamen, der eine Capsule (ganz oder teilweise) verwendet, registrieren oder zur Registrierung anmeldet.
13.4 Wenn der Lizenzgeber der Ansicht ist, dass eine Capsule Gegenstand eines Anspruchs eines Dritten sein könnte, kann der Lizenzgeber den Benutzer anweisen, jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Verteilung, Ausstellung, Aufführung und den Besitz einer solchen Capsule einzustellen; in diesem Fall hat der Benutzer diese Anweisungen unverzüglich zu befolgen und auch dafür zu sorgen, dass jeder Dritte, an den der Benutzer eine solche Capsule verteilt oder dessen Besitz er gestattet hat, diese Anweisungen befolgt. Der Lizenzgeber kann jederzeit (1) die Lizenzierung einer Capsule einstellen und (2) das Herunterladen einer Capsule verweigern.
§ 14 Gewährleistung außerhalb der USA und US-Garantieausschluss
14.1 Wenn der Benutzer eine natürliche Person ist und außerhalb der Vereinigten Staaten lebt oder wenn der Benutzer eine juristische Person ist und sein Hauptgeschäftssitz sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, gilt Folgendes:
14.1.1 Der Lizenzgeber stellt dem Benutzer die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln und im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Verfügung. Die Software darf nur die in der Dokumentation beschriebenen Standardfunktionen aufweisen. Es stellt keinen Mangel dar, wenn die Software besonderen Anforderungen oder Erwartungen des Benutzers nicht entspricht.
14.1.2 Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Sach- oder Rechtsmängel zu beheben, die dadurch verursacht werden, dass (1.) die Software entgegen den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verwendet wird, (2.) die Software in Systemen oder in Verbindung mit Hard- und Software verwendet wird, die für diesen Zweck ungeeignet sind und nicht vom Lizenzgeber freigegeben wurden, oder (3.) Änderungen der Software durch den Benutzer vorgenommen wurden, es sei denn, der Benutzer weist nach, dass der Mangel nicht hierdurch verursacht wurde.
14.1.3 Die Mängelrüge des Benutzers muss eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels, des Auftretens und der Umstände enthalten. Die Mängelrüge muss auch Beweismittel enthalten, die den Mangel veranschaulichen (z.B. schriftliche Aufzeichnungen oder Videosequenzen) und es dem Lizenzgeber ermöglichen, den Mangel zu reproduzieren und zu erkennen. Alle angemessenen Kosten, die dem Lizenzgeber im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Mängelrüge entstehen, sind vom Benutzer zu erstatten.
14.1.4 Wird der Benutzer von einem Dritten in Anspruch genommen, weil die Nutzung der Software nach diesem Lizenzvertrag die Schutzrechte des Dritten verletzt, ist der Benutzer verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich zu informieren, die Verteidigung gegen diese Ansprüche an den Lizenzgeber abzutreten und den Lizenzgeber auf dessen Kosten bei der Abwehr dieser Ansprüche angemessen zu unterstützen.
14.1.5 Die Ansprüche des Benutzers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren nach vierundzwanzig (24) Monaten, wenn der Benutzer ein Verbraucher ist, ansonsten nach zwölf (12) Monaten.
14.2 WENN DER BENUTZER EINE NATÜRLICHE PERSON IST UND IN DEN VEREINIGTEN STAATEN LEBT, ODER WENN DER BENUTZER EINE JURISTISCHE PERSON IST UND DER HAUPTGESCHÄFTSSITZ DES BENUTZERS SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BEFINDET, WIRD DIE SOFTWARE DEM BENUTZER „WIE SIE IST” UND MIT ALLEN FEHLERN GELIEFERT. DER LIZENZGEBER LEHNT IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DER LIZENZGEBER LEHNT FERNER JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AB, DASS (1.) DIE SOFTWARE DEN ANFORDERUNGEN DES NUTZERS ENTSPRICHT ODER SICHER ODER FEHLERFREI IST, (2.) DIE AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE WIRKSAM, GENAU ODER ZUVERLÄSSIG SIND, (3.) DIE QUALITÄT DER SOFTWARE DEN ERWARTUNGEN DES NUTZERS ENTSPRICHT ODER (4.) FEHLER ODER MÄNGEL DER SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. DER LIZENZGEBER LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE HAFTUNG FÜR HANDLUNGEN AB, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN BENUTZER ERGEBEN. DER BENUTZER KANN DIE SOFTWARE NACH EIGENEM ERMESSEN UND AUF EIGENES RISIKO NUTZEN UND DARAUF ZUGREIFEN, UND DER BENUTZER IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR SCHÄDEN AM COMPUTERSYSTEM DES BENUTZERS ODER FÜR DATENVERLUSTE, DIE AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE UND DEM ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE RESULTIEREN.
§ 15 Haftungsbeschränkung
15.1 Wenn der Benutzer eine natürliche Person ist und außerhalb der Vereinigten Staaten lebt oder wenn der Benutzer eine juristische Person ist und sein Hauptgeschäftssitz sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, gilt Folgendes:
15.1.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Bestimmungen des Deutschen Produkthaftungsgesetzes oder im Falle einer übernommenen Garantie.
15.1.2 Die Haftung des Lizenzgebers für die leicht fahrlässige Verletzung von Hauptpflichten ist auf unmittelbare Schäden beschränkt, die für diesen Lizenzvertrag typisch und bei Vertragsschluss vorhersehbar sind. Hauptpflichten sind Pflichten des Lizenzgebers, die die Erfüllung dieses Lizenzvertrages ermöglichen, d.h. die Voraussetzung für die Durchführung dieses Lizenzvertrages sind und auf die der Benutzer vertrauen können muss. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nicht für entgangenen Gewinn des Benutzers.
15.1.3 Im Übrigen ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen.
15.1.4 Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers.
15.2 WENN DER BENUTZER EINE NATÜRLICHE PERSON IST UND IN DEN VEREINIGTEN STAATEN LEBT ODER WENN DER BENUTZER EINE JURISTISCHE PERSON IST UND SEIN HAUPTGESCHÄFTSSITZ SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BEFINDET, GILT VORBEHALTLICH DES ANWENDBAREN RECHTS FOLGENDES:
15.2.1 DER LIZENZGEBER IST NICHT HAFTBAR FÜR INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN DURCH DATENVERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE EINNAHMEN ODER ENTGANGENE GESCHÄFTE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEM LIZENZVERTRAG ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SOLCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER LIZENZIERUNG, BEREITSTELLUNG ODER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DEN DARAUS RESULTIERENDEN ERGEBNISSEN ERGEBEN. DER LIZENZGEBER HAFTET NICHT FÜR DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; UND
15.2.2 DER LIZENZGEBER HAFTET NICHT FÜR EINEN KUMULATIVEN GESAMTSCHADEN, DER HÖHER IST ALS EIN BETRAG IN HÖHE VON [DEN LIZENZNEHMERGEBÜHREN FÜR DIE SOFTWARE, DIE VOM BENUTZER WÄHREND DES ZEITRAUMS VON ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM DATUM, AN DEM DER ANSPRUCH ERSTMALS ENTSTANDEN IST, BEZAHLT WURDEN.
15.2.3 DER NUTZER ERKENNT AN, DASS DIE BESTIMMUNGEN IN DIESEM § 14.2 IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG GELTEN UND AUCH DANN GELTEN, WENN EIN HIERIN GENANNTES AUSSCHLIESSLICHES ODER BESCHRÄNKTES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT, UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN SOLCHER ANSPRUCH AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERWEITIG RECHT BERUHT.
§ 16 Datenschutz
Der Lizenzgeber hält sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an das geltende Recht. Informationen zum Datenschutz und die derzeit aktuelle Datenschutzerklärung des Lizenzgebers sind auf unserer Webseite (https://www.maxon.net/legal/privacy-policy) verfügbar.
§ 17 Export Controls, Government Users
17.1 Der Benutzer darf die Software nicht verwenden oder anderweitig exportieren oder re-exportieren, es sei denn, dies ist nach dem Recht der Vereinigten Staaten und den Gesetzen des Landes, in dem die Software erworben wurde, zulässig. Insbesondere, aber nicht abschließend, darf die Software nicht exportiert oder re-exportiert werden (1) in Länder mit US-Sperrverbotsstatus oder (2) an Personen, die auf der “Specially Designated Nationals List” des US-Finanzministeriums oder der “Denied Persons List” oder “Entity List” des US-Handelsministeriums aufgeführt sind. Durch die Verwendung der Software erklärt und garantiert der Benutzer, dass er sich nicht in einem dieser Länder oder auf einer dieser Listen befindet. Der Benutzer erklärt sich auch damit einverstanden, die Software nicht für Zwecke zu verwenden, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten verboten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung oder Produktion von Atomwaffen, Raketen oder chemischen oder biologischen Waffen.
17.2 Die Software und die zugehörige Dokumentation sind „Kommerzielle Gegenstände”, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. §2.101 definiert ist, bestehend aus „Kommerzielle Computersoftware” und „Kommerzielle Computersoftware-Dokumentation”, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. §12.212 bzw. 48 C.F.R. §227.7202 verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202-1 bis 227.7202-4, soweit anwendbar, werden die „Kommerzielle Computersoftware” und die „Kommerzielle Computersoftware-Dokumentation” an Endbenutzer der US-Regierung (1) nur als kommerzielle Artikel und (2) nur mit den Rechten lizenziert, die allen anderen Endbenutzern gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen und Konditionen gewährt werden. Unveröffentlichte Rechte sind gemäß den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten vorbehalten.
§ 18 Allgemeine Bestimmungen
18.1 Bei Subscription-Lizenzen kann der Lizenzgeber die Bedingungen dieses Lizenzvertrags ganz oder teilweise wie folgt ändern: Der Lizenzgeber muss den Benutzer mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform über diese Änderung informieren. Ist der Benutzer mit der Änderung des Lizenzvertrages nicht einverstanden, kann er der Änderung mit einer Frist von zwanzig (20) Tagen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der Änderung widersprechen. Der Widerspruch hat in Textform zu erfolgen. Widerspricht der Benutzer nicht, so gilt die Änderung als von ihm genehmigt und die Änderung ersetzt den bisherigen Lizenzvertrag. Der Lizenzgeber wird den Benutzer bei der Benachrichtigung über die Änderung des Lizenzvertrages ausdrücklich auf die voraussichtlichen Folgen seines Verhaltens hinweisen.
18.2 Wenn dieser Lizenzvertrag in mehreren Sprachen verfasst ist, ist nur die englische Version verbindlich und die anderen Versionen dienen nur Informationszwecken.
18.3 Dieser Lizenzvertrag und das dazugehörige, vom Lizenzgeber ausgestellte Auftragsbestätigungsformular stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen, Zusicherungen, Diskussionen, Verhandlungen und Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich. Alle abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen in vom Benutzer ausgestellten Anfragen/Angeboten und Bestellungen oder anderen ähnlichen Dokumenten, die der Benutzer dem Lizenzgeber zur Verfügung stellt, sind ungültig, werden vom Lizenzgeber abgelehnt und sind für den Lizenzgeber nicht bindend.
18.4 Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages für ungültig, nicht durchsetzbar oder unvollständig erachtet werden, so bleibt der Rest dieses Lizenzvertrages in vollem Umfang in Kraft und wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke treten die gesetzlichen Bestimmungen.
18.5 Wenn der Benutzer eine natürliche Person ist und in den Vereinigten Staaten lebt, oder wenn der Benutzer eine juristische Person ist und der Hauptgeschäftssitz des Benutzers sich in den Vereinigten Staaten befindet, dann gelten die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und des Staates Kalifornien für alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ergeben, ohne dass Kollisionsnormen zur Anwendung kommen, und jede der Parteien stimmt unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesgerichte des Central District of California und der Staatsgerichte mit Sitz in Ventura County, Kalifornien, soweit anwendbar, für alle Angelegenheiten zu, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ergeben, mit der Ausnahme, dass bei Klagen, die auf die Vollstreckung einer Anordnung oder eines Urteils abzielen, diese Zuständigkeit nicht ausschließlich ist.
Wenn der Benutzer eine natürliche Person ist und außerhalb der Vereinigten Staaten lebt oder wenn der Benutzer eine juristische Person ist und sein Hauptgeschäftssitz sich außerhalb der Vereinigten Staaten befindet, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ergeben. Ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar und handelt es sich bei dem Nutzer um ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist Frankfurt am Main, Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand.
Die Parteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht ausdrücklich von der Anwendung auf diese Lizenzvereinbarung ausgeschlossen ist. Die Parteien vereinbaren ferner, auf die Anwendung des United States Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) oder einer Version davon, die von einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten in irgendeiner Form angenommen wurde, zu verzichten.